Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der
210x Solutions GmbH
Bismarckstr. 25
69198 Schriesheim
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der 210x Solutions GmbH, Bismarckstr. 25, 69198 Schriesheim (auch als „wir" oder „210x" bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Du“) bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).
Präambel
Sofern Du einen Modern Leadership Vertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen hast oder Deine Bestellung über unseren Bestellprozess samt anschließender Bestellbestätigung vorgenommen hast (insgesamt nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Modern Leadership Vertrag“ genannt), erwirbst Du vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im Modern Leadership Vertrag, in Deiner Bestellung oder der Bestell-/Auftragsbestätigung folgende Leistungen & Rechte.
§ 1 Vertragsgegenstand
210x bietet softwaregestützte Beratungsleistungen zum Thema Ziel- und Performance Management für Unternehmen jeder Größenordnung an (nachfolgend in der Gesamtheit auch „Leistungen“ genannt) an. Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung aus dem Vertrag ersichtlich ist. Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir im Vertragsverhältnis zu Dir erbringen, ergeben sich aus dem Modern Leadership Vertrag, Deinem Angebot bzw. aus der Bestell-/Auftragsbestätigung.
Sollten wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Dir personenbezogene Daten für Dich im Auftrag verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV“), der unmittelbar mit Wirksamwerden des Vertrages Geltung erlangt. Der jeweils geltende AVV ist auf unserer Website unter 210x.de/AVV hinterlegt.
a. Software- / SaaS Leistungen
- Bei der Software handelt es sich um eine SaaS (Software as a Service) Lösung (nachfolgend auch „Software“, „Softwareleistungen“ oder „SaaS Leistungen“).
- Eine Übersicht über unser gesamtes Leistungsportfolio ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website LINK abrufbar ist. Sofern erforderlich, wird dem Kunden die Schnittstelle zur Software ebenfalls bereitgestellt.
- Unsere Softwareleistungen stellen wir Dir im Rahmen eines „Subscriptionmodells“, juristisch gesehen also als Mietsache für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zur Verfügung.
- Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir im Vertragsverhältnis zu Dir erbringen, ergeben sich aus dem Modern Leadership Vertrag, Deiner Bestellung bzw. aus der Bestell-/Auftragsbestätigung.
b. Dienstleistungen
Neben den SaaS Leistungen bieten wir Dienstleistungen (insbesondere Coaching- und Sparringleistungen), wie unter anderem Workshops oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz unserer Software und der Inanspruchnahme unserer Leistungen an. Die jeweiligen Leistungsbestandteile unserer Dienstleistungen sind über die individuelle Vereinbarung und Vergütung gem. unseres Angebots bzw. unseres Modern Leadership Vertrags möglich.
c. Web- & Serverhosting
- Wir erbringen in Bezug auf unsere SaaS Leistungen zudem Web- & Server-Hosting Leistungen. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server liegen lokal bei uns bzw. in angemieteten Rechenzentren. Du kannst auch aus Virtuellen Privaten Servern bestehen oder bei professionellen Hosting Providern angemietet werden.
- Im Rahmen unserer Web- & Server-Hosting Leistungen überlassen wir Dir einen Speicherplatz in der von Dir gebuchten Größe auf unserem Server zur Speicherung Deiner Daten. Sofern der Speicherplatz nicht mehr ausreichen sollte, kannst Du entsprechende Kontingente vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit nachbestellen.
- Wir tragen weiterhin dafür Sorge, dass Deine gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Du bleibst Alleinberechtigter an den Daten und kannst jederzeit die Herausgabe verlangen. Du bist dabei nicht berechtigt, Deinen Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.
d. Support-Leistungen
- Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere SaaS Leistungen ergänzende Support-Leistungen an. Diese Support-Leistungen bestehen insbesondere aus dem Einspielen von Sicherheit-Updates und der regelmäßigen Weiterentwicklung unserer Leistungen.
- Wir sind wie folgt zu erreichen:
E-Mail Support rund um die Uhr mit einer Reaktion montags bis freitags von 09:00 - 17:00 Uhr unter support@210x.de.
§ 2 Vergütung für unsere Leistungen
- Unsere Leistungen werden grds. zu den Konditionen des gewählten Preismodells, nach den Konditionen des individuell erstellten Angebots bzw. nach den Regelungen des Modern Leadership Vertrags erworben.
- Unsere Dienstleistungen rechnen wir vorbehaltlich individueller Absprachen nach Aufwand ab.
- Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung. Wir sind berechtigt, sämtliche Vergütungen über Zahlungsdienstleister einzuziehen. Sollten wir dies tun, so hast Du bei der Nutzung dieser Zahlungsdienstleister ebenfalls deren Geschäftsbedingungen zu beachten. Für keinen der Zahlungsdienstleister erheben wir eine gesonderte Gebühr.
- Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist grds. jeweils im Voraus für den entsprechenden Vertragsmonat zu zahlen. Wir sind zudem berechtigt, die jeweilige Vergütung für bis zu 12 Monate im Voraus in Rechnung zu stellen.
- Unsere Rechnungen werden mit Zugang fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von vierzehn Kalendertagen auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu zahlen.
- Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Haben die Parteien keine Festlegung getroffen erfolgt dies nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen.
- Wir haben das Recht, unsere Preise pro Kalenderjahr, um bis zu 5 Prozent zu erhöhen, falls sich die Preise unserer Dienstleister erhöhen, falls dies zum Ausgleich inflationärer Preisänderungen notwendig ist, falls sich der Verbraucherpreisindex entsprechend erhöht oder für den Fall, dass wir unser Geschäftsmodell anders bepreisen möchten. Preiserhöhungen werden selbstverständlich rechtzeitig vorab mitgeteilt, sodass Du ihnen zustimmen oder sie ablehnen kannst. Solltest Du mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden sein, werden wir versuchen, in gemeinsamen Abstimmungen eine Lösung zu finden. Sollte hierbei keine Lösung gefunden werden, steht jeder Partei ab Scheitern der Verhandlungen das Recht zur Kündigung dieses Vertrags mit einer Frist von 1 Monat zu.
§ 3 Laufzeit des Vertrags
- Der Vertrag über unsere Leistungen wird für die im Angebot, im Vertrag bzw. im Bestellprozess gewählte Dauer, im Übrigen und mangels konkreter Angaben auf die Standardlaufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss geschlossen („Grundlaufzeit“).
- Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Regelungen zur Kündigung ergeben sich aus dem Angebot, dem Vertrag bzw. dem Bestellprozess. Im Übrigen, also mangels Regelung in den vorgenannten Dokumenten und Prozessen gilt: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien einen Monat zum Ende der Laufzeit. Die Kündigung kann in Textform erfolgen oder durch entsprechende Beendigung der Inanspruchnahme unserer Leistungen in Deinem Admin Bereich. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit.
- Ein Upgrade des gewählten Preismodells bzw. eine Erweiterung der gebuchten Leistungen ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Die Reduzierung der Nutzerzahl oder das Downgrading eines Preismodells sind jederzeit mit sofortiger Wirkung zum jeweiligen Folgemonat möglich. Eine Erstattung der für den laufenden Monat entrichteten/zu entrichtenden Kosten erfolgt nicht.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zu unseren Leistungen gesperrt. Du kannst die mit unseren Leistungen verarbeiteten Inhalte bis einen Monat nach Wirksamwerden der Kündigung exportieren. Hiernach werden wir den Zugang vollständig löschen. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Kündigung können von uns auf Nachfrage und ggf. gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Online Buchung
- Sollte der Zugang zu unseren Leistungen über unseren Online Bestellprozess gebucht werden, gelten zusätzlich zu übrigen vertraglichen Bedingungen die folgenden Regelungen.
- Der Modern Leadership Vertrag über die Inanspruchnahme unserer Leistungen kommt durch die folgenden Schritte zustande:
- Auf unserer Website findest Du Informationen über Inhalt und Kosten der von uns angebotenen kostenpflichtigen Leistungen. Diese Informationen stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Inanspruchnahme unserer Leistungen dar.
- Erst durch Absenden des entsprechenden Buchungsformulars gibst Du uns gegenüber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die entsprechenden Leistungen ab.
- Wir weisen vor Absenden des Buchungsformulars auf die Kostenpflichtigkeit der Buchung hin und geben die Möglichkeit, von diesen AGB sowie sonstigen vertraglichen Bedingungen Kenntnis zu nehmen. Diese kannst Du zudem downloaden und speichern.
- Weiterhin geben wir vor dem Absenden des Buchungsformulars die Möglichkeit, die Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
- Nach Absenden des Buchungsformulars erhältst Du von uns eine Eingangsbestätigung Deiner Buchung an die von Dir mitgeteilte E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung stellt grds. auch die Annahme des Angebots auf Buchung der Leistung dar.
- In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung und Rechnung) von uns, ggf. als Link, zugesandt bzw. zur. Verfügung gestellt (Vertragsbestätigung). Diese kannst Du downloaden und speichern.
- Mit der vollständigen Zahlung der erworbenen Leistungen erhältst Du unmittelbaren Zugriff auf die Leistungen.
§ 5 Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen
- Wir stellen mit unserer Software und ihren Funktionen lediglich eine technische Grundlage für die hiermit in den Grenzen der erworbenen Leistungen abzubildenden Zwecke zur Verfügung. Wir übernehmen keine Verantwortung für die mit unserer Software ausgeführten Handlungen bzw. für die mit unserer Software verarbeiteten Inhalte. Für sämtliche mit unserer Software ausgeführten Handlungen und verarbeiteten Inhalte gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und Verträge, die Du mit Deinen Kunden, Partnern, Mitarbeitern etc. schließt, mit denen Du bzw. für die Du unsere Software einsetzt.
- Für die Inanspruchnahme unsere Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung. Ein weitergehender Support wird bei entsprechender Vereinbarung angeboten. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung.
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Die Verfügbarkeit der Software nach diesem Vertrag beträgt 97,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten. Die Verfügbarkeit wird nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
- Du darfst unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen.
- Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen.
- Wir behalten uns vor, unsere Leistungen sowie die hierauf bezogenen Dokumente und Anlagen unter Berücksichtigung Deiner Interessen zu ändern, anzupassen, sofern wir hierdurch nicht unsere vertraglich übernommenen Hauptleistungspflichten Ihnen gegenüber verletzen. Wesentliche und die Vertragsbeziehung mit Ihnen in negativer Hinsicht ändernde Modifikationen & Einstellungen werden wir nur mit Deinem Einverständnis vornehmen. Wird ein solches nicht erzielt und müssen wir die entsprechende Modifikation oder Einstellung aber vornehmen, weil wir unser Geschäftsmodell ändern oder dies aus technischen Gründen erforderlich ist, haben beide Parteien das Recht, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer von unserer Pflicht zur Erbringung der Leistungen befreit, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretendes Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Blockade, Embargo, Pandemie und Arbeitskampfmaßnahmen.
- Für das Handeln Deiner Nutzer bist Du verantwortlich und stehst hierfür wie für Dein eigenes Handeln ein.
- Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software kannst Du zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.
- Bei der Nutzung unserer Software ist es untersagt:
- Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
- andere Kunden und Dritte zu belästigen,
- schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verwenden,
- über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Leistungen blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie
- unsere Leistungen durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.
12. Wir sind berechtigt, nach Angabe von legitimen Gründen den Zugang zu unserer Software abzulehnen und Dich als Kunde bzw. Deine Nutzer zu sperren oder auszuschließen bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sollten wir wiederholte Beschwerden über Dich erhalten oder sollten die Vorgaben aus dem Vertrag und diesen AGB, sonstige durch uns kommunizierte Anforderungen oder die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wiederholt durch Dich missachtet werden. Hierüber werden wir Dich jeweils unverzüglich informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vor einer vollständigen Sperrung oder einem vollständigen Ausschluss werden wir Dich 30 Tage vorab hierüber unter Angabe entsprechender Gründe informieren. Sofern Du den Grund, der zur Ablehnung, Sperrung oder zum Ausschluss geführt hat, beseitigst, werden wir eine Wiederaufnahme auf unserer Plattform prüfen.
§ 6 Deine Mitwirkungspflichten für unsere Leistungen
Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind insbesondere von Dir als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen:
- Falls notwendig: Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten an Software Dritter, insbesondere Datenbanken, Server-Betriebssysteme und Anwendungen.
- Falls notwendig: Erstellung von Backups des IT-Systems und anderen IT-Komponenten.
- Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z.B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten.
- Falls notwendig: Mitteilung der geltenden Richtlinien zum Fernzugriff auf das IT-System.
- Falls notwendig: Zurverfügungstellung von Testfällen, Testdaten und Testumgebungen.
- Bei sicherheitsrelevanten Updates behalten wir uns vor, unsere Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen auf Deinen IT-Systemen sind von Dir vorzunehmen. Bei Bedarf leisten wir hierbei Unterstützung.
- Eigenständige und eigenverantwortliche Integration der Software (ggf. nebst Schnittstelle) in das bestehenden IT-System des Kunden.
§ 7 Allgemeine Haftung
- Wir haften, vorbehaltlich gesonderter Regelungen im Vertrag oder in diesen AGB, insbesondere in den §§ 7 und 8, für von uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und die von uns eingeschalteten Subunternehmer verursachten, unmittelbaren Sach- und Vermögensschäden bis zu 100.000 EUR je Schadensereignis, maximal und unabhängig von der Anzahl der Schadensereignisse bis zu 200.000 EUR je Jahr der Vertragslaufzeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf.
- Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von uns zu erbringenden Leistung.
- Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Du hast für das Handeln Deiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen. Darüber hinaus hast Du uns im Rahmen Deiner Verantwortlichkeit (siehe insbesondere § 5 Abs. 1 dieser AGB) auf erstes Anfordern von haftungsrechtlichen Inanspruchnahmen Dritter aufgrund von Schäden freizustellen, die durch Deine Nutzung unserer Leistungen bei Dritten und sonstigen Betroffenen hervorgerufen wurden.
§ 8 Gewährleistung für unsere Leistungen
- Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung Deiner unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB.
a. Sachmängel
- Bei Sachmängeln steht Dir nach unserer Wahl zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (nachfolgend „Nacherfüllung“) zu. Kann der Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden, ist vor einer etwaigen Kündigung bzw. einem Rücktritt zu prüfen, ob Deinen Interessen durch eine Alternativlösung entsprochen werden kann.
- Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
b. Rechtsmängel
- Unsere Leistungen werden frei von Rechten Dritter verschafft. Bitte informiere uns unverzüglich in Textform, wenn Du Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangst.
- Auf unser Verlangen ist uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir Dich von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.
- Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
- die Rechter Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder
- unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
c. Allgemein
- Mängelansprüche entfallen, wenn Du ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen hast oder wenn die Leistungen von Dir zu einem nicht von diesem Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und diese Handlung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich ist.
- Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.
§ 9 Dein Nutzungsrecht an unseren Leistungen
a. Softwarenutzung & Allgemeines
- Du erhältst ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen.
- Deine in Deinem Mehrheitsbesitz befindlichen Konzernunternehmen sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt, sofern diesbezügliche Lizenzen erworben wurden. Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung Deiner Nutzungsrechte ist hiermit nicht verbunden. Dieses Nutzungsrecht endet, wenn für das Konzernunternehmen die Voraussetzungen eines verbundenen Unternehmens (z.B. i.S.d. §§ 15 ff. AktG) nicht mehr vorliegen.
- Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software bist Du nicht berechtigt. Deine Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
- Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).
- Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt.
b. Open Source Software
- An in unseren Leistungen enthaltener Open Source Software räumen wir solche Rechte ein, die nach den für uns geltenden Lizenzbedingungen übertragen werden können. Dir ist die Nutzung unserer Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.
§ 10 Übertragung auf Dritte
- Wir sind berechtigt, den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Konzernunternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.
- Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf Deiner vorherigen Zustimmung. Im Falle Deines Widerspruchs wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch uns.
§ 11 Geheimhaltung
- Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.
- Die empfangende Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.
- Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen.
- Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.
- Die Beachtung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf unsere Leistungen liegt ausschließlich bei Dir.
- Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unsere Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die Leistungen haben, werden wirksam, wenn Du einer Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprichst und wir Dich vorab auf Dein Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widersprichst Du der Änderung, gilt der Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten, werden nur wirksam, wenn Du ihnen ausdrücklich zustimmst. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen von uns für Dich bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt. Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Vertrags, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
- Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.